Mitteldeutsche Zeitung, 03.03.2010
«Die Hauptsache ist, daß die Hilfe schnell und wirksam ist»
Vor 86 Jahren sieht Bürgermeister Hesse die Theater-Zukunft gefährdet und nimmt das Land in die Pflicht
"Das Dessauer Friedrich-Theater leidet Not. Das ist kein leeres Gerücht, sondern unumstößliche Tatsache, die bei allen Kunstfreunden in Stadt und Land lebhafte Besorgnis wecken wird. Der Theater-Etat für das laufende Rechnungsjahr weist einen Fehlbetrag von mehr als 300 000 Mark auf, und auch für künftige Jahre ist mit einer Verminderung des Fehlbetrages nicht zu rechnen.
Einnahmen reichen nicht
Daß in einer Stadt von der Größe Dessaus ein Kunstinstitut von dem Range des unsrigen nicht von den eigenen Einnahmen existieren kann, ist ohne weiteres klar. Es ist das unvergängliche Verdienst der Askanier, in früherer Zeit für das Theater Zuschüsse in so beträchtlicher Höhe zur Verfügung gestellt zu haben, daß der Ruf des Dessauer Theaters sich weit über die Grenzen des Landes hinaus verbreitete. Der durchschnittliche Zuschuß wird für die Vorkriegszeit mit jährlich 600 000 Mark kaum zu hoch angenommen sein.
Bei der nach der Staatsumwälzung erfolgenden Auseinandersetzung zwischen dem Staate und dem vormaligen herzoglichen Hause betrachteten es die Vertreter beider Teile als ihre vornehmste Aufgabe, dem Dessauer Theater als dem hervorragendsten Kunstinstitut des Landes eine finanzielle Grundlage zu geben, die es ermöglichte, die Leistungen des Theaters auf einer Höhe zu halten, die seiner bedeutenden Vergangenheit würdig ist. Zur Sicherung der dauernden Unterhaltung des Theaters wurde bereits im Dezember 1918 eine Stiftung, die sog. Theaterstiftung, errichtet, der das Herzogliche Haus später in dem Auseinandersetzungsvertrag außer dem Theatergebäude mit dem Theaterfundus werbendes Vermögen (vor allem Domänen- und Forstbesitz) überwies. Der Staat verpflichtete sich seinerseits, zugunsten der Theaterstiftung und der sog. Kulturstiftung einen Sondervermögensstock von 3,5 Millionen Mark bereitzustellen. Der Gesamtzuschuß, den das ehemalige Hoftheater aus der Stiftung erhalten sollte, war auf 520 000 Mark bemessen. War dieser Zuschuß im Hinblick auf die Zuwendungen an das Theater in der Vergangenheit nicht übermäßig reichlich, so würde sich mit einem solchen Zuschuß auch in der heutigen Zeit schon wirtschaften lassen, wenn - er wirklich vorhanden wäre.
Das ist aber leider nicht der Fall.
Heute betragen die Einkünfte aus dem Stiftungsvermögen nicht viel über 200 000 Mark. Eine wesentliche Steigerung ist auch künftig nicht zu erwarten. Ein Teil des Stiftungsvermögens ist ein Opfer der Inflation geworden. Dazu kommt, daß die Einnahmen aus den Hauptertragsquellen der Theaterstiftung, dem Wörlitzer und Jonitzer Forst, nach allgemeinen Stabilisierung der Währung um etwa die Hälfte niedriger sind, als bei der Auseinandersetzung angenommen wurde. Die Differenz zwischen dem bei der Auseinandersetzung auf 520 000 Mark angenommenen Ertrag aus dem insgesamt für die Theater-Stiftung bereitgestellten werbenden Vermögen und dem jetzt tatsächlich erzielbaren Ertrage von nur wenig über 200 000 Mark erklärt den Fehlbetrag von 800 000 Mark im Theaterhaushalt.
Höhere Preise nicht möglich
Was kann und soll geschehen? Die Einnahmen aus dem Theaterbetrieb lassen sich nicht mehr steigern. Der Besuch des Theaters ist jetzt bereits beträchtlich stärker als in der Vorkriegszeit. Auch die Eintrittspreise sind höher als vor dem Kriege; eine weitere Erhöhung würde bei der wirtschaftlichen Notlage weiter Kreise viele Theaterfreunde veranlassen, auf den Besuch des Theaters zu verzichten.
Bleibt die Ausgabeseite. Die reinen Verwaltungskosten sind unbedeutend und so niedrig wie die kaum einer anderen gleichartigen Bühne. Die Mitglieder des Orchesters sind zum weit überwiegenden Teil fest angestellte Beamte, die ein klagbares Recht auf dauernde Gewährung ihrer Bezüge haben. Und die Bezüge der anderen beim Theater angestellten Kräfte? Niemand wird behaupten können, daß ihre Vergütungen zu reichlich bemessen seien. Im Gegenteil wird die Frage ernster Erwägung bedürfen, ob und wieweit man den Wünschen nach Aufbesserung ihrer Bezüge entgegenkommen kann. Jedes Heruntergehen der Bezüge der Theatermitglieder unter die Bezüge, die an anderen gleichwertigen Bühnen gewährt werden, jede Verringerung des Theaterpersonals an irgendeiner Stelle hat ein Sinken des Niveaus unseres Theaters zur unausbleiblichen Folge.
Verantwortung für Kultur
Das aber darf nicht sein. Um es deutlich zu sagen: Ein bei Beschränkung der Ausgaben mit Naturnotwendigkeit eintretendes allmähliches Herabgleiten unseres Kunstinstituts zu einem Theater dritten oder vierten Ranges bedeutet nicht nur einen Bruch mit der Tradition, sondern bedeutet, daß Unzählige, denen heute dieses Institut eine Stätte der Erholung und der Erhebung ist, an seinem Besuche jedes Interesse verlieren. Nicht nur die Bürger der Stadt Dessau, sondern die Bürger des ganzen Landes, alle, die sich bewußt sind, daß Staatsbürgertum auch die Verantwortlichkeit für die Erhaltung der kulturellen Güter in sich schließt, werden sich in der Forderung vereinen: Helft, daß das Friedrich-Theater weiter seine künstlerischen Aufgaben erfüllen kann!
In einer Zeit, in der Steuerdruck und wirtschaftliche Nöte auch auf den Besitzern großer Vermögen schwer lasten, wird vom Herzoglichen Hause ausreichende Hilfe für das Theater kaum gewährt werden können. Solche Hilfe bringen kann nur der Staat, der die Verpflichtung zur Erhaltung des Theaters auf seiner künstlerischen Höhe ausdrücklich anerkannt hat. Gewiß, der Staat befindet sich gegenwärtig wie andere öffentliche Körperschaften in schwieriger Finanzlage. Aber die Werte, die auf dem Spiele stehen, und die Gefahren, die aus einem Verzuge sich ergeben können, sind so groß, daß der Staat die Hilfe nicht wird versagen können.
Wie der Staat die Hilfe bringt, ist eine Frage von untergeordneter Bedeutung. Die Hauptsache ist, daß die Hilfe schnell und wirksam ist. Wirksam ist Hilfe für das Theater nur dann, wenn sie das künstlerische Gedeihen des Theaters und die wirtschaftliche Existenz seiner Mitglieder für alle Zukunft sichert. Diese Sicherung erscheint mir am stärksten gegeben, wenn an dem grundlegenden Charakter der Stiftung nichts geändert, sondern durch Erweiterung des zu schmalen finanziellen Fundaments die Notlage der Stiftung dauernd behoben und gleichzeitig die Gefahr vermieden wird, daß das Schicksal des Theaters von der Neigung und Stimmung wechselnder Parlamentsmehrheiten und dem keineswegs für alle Zeiten gesicherten Bestande des Anhaltischen Freistaates abhängig ist.
Unersetzbares geht verloren
Nochmals: Staatsministerium und Landtag müssen schnell handeln, wenn nicht Unersetzbares verloren gehen soll. Videant consules ne quid detrimenti capiat res publica! Die Konsuln mögen dafür sorgen, daß die Republik keinen Schaden leidet."