05.09.2010, 19:27 | tags: Finanzen 543
Steffen Brachert, Mitteldeutsche Zeitung/ Dessau-Roßlau, 2.9.2010
Dessau-Roßlau
Stadt will das gleiche Geld wie Halle und Magdeburg
Die Stadt Dessau-Roßlau geht mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die ihrer Meinung nach bestehende Ungleichbehandlung im Finanzausgleichsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vor. Das hat Oberbürgermeister Klemens Koschig der Mitteldeutschen Zeitung bestätigt. Der Schriftsatz sei schon Ende Juli beim Landesverfassungsgericht eingereicht worden, um Fristen zu wahren. Am Mittwoch wurde der Hauptausschuss darüber informiert. Gleichzeitig hat die Stadt beim Land Widerspruch eingelegt gegen die 2010er Bescheide nach dem Finanzausgleichsgesetz. Bei einem positivem Urteil hofft Dessau-Roßlau auf Nachzahlungen.
Finanzielle Besserstellung
Die Ungleichbehandlung zwischen den drei kreisfreien Oberzentren im Land Sachsen-Anhalt wird in Dessau-Roßlau schon lange kritisiert. Die desaströse Finanzsituation im städtischen Haushalt hat die Entscheidung für eine Klage nun aber beschleunigt. Konkret wird moniert, dass die kreisfreien Oberzentren Halle und Magdeburg finanziell besser gestellt werden als Dessau-Roßlau. Pro Einwohner erhalten die beiden größten Städte Sachsen-Anhalt zur Erfüllung ihrer Aufgaben zwölf Prozent mehr Zuweisungen als Dessau-Roßlau. Festgemacht wird diese "Einwohnerveredelung" im Land an einer Mindesteinwohnerzahl von 150 000. Die verfehlt das 88 000 Einwohner zählende Dessau-Roßlau deutlich.
"Uns geht es erst einmal darum, sachliche und konkrete Gründe für die Festsetzung dieser Einwohnergrenze und der daraus folgenden Ungleichbehandlung zu erfahren ", sagt Dessau-Roßlaus Finanzdezernentin Sabrina Nußbeck. Dessau-Roßlau müsse die gleichen Aufgaben erfüllen, sei von der Fläche her aber zum Teil deutlich größer als Magdeburg und Halle. Die Stadt halte die "Einwohnerveredelung" für nicht gerechtfertigt - und zieht Hoffnung aus den letzten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Dort wurden nicht ausreichend begründete und damit willkürliche Ungleichbehandlungen - beispielsweise die Hartz-IV-Sätze für Kinder - gekippt.
Wann es zu einer mündlichen Verhandlungen vor dem Landesverfassungsgericht kommt, ist offen. "Es wird wahrscheinlich nicht mehr in diesem Jahr passieren", sagt Frank Straube, der Sprecher des sachsen-anhaltischen Landesverfassungsgerichtes, das seinen Sitz in Dessau-Roßlau hat. Zum einen sei es kein Eilverfahren. Sachsen-Anhalts Landtag und das Innenministerium hätten erst einmal drei Monate Zeit, sich zu der Verfassungsbeschwerde zu äußern, ehe sich der berichterstattende Richter des Landesverfassungsgerichts konkret mit dem Fall befasse. Zum anderen gebe es derzeit dringendere Fälle. Vorige Woche erst hatten elf Gemeinden geklagt, um die eigene Auflösung mit einer einstweiligen Anordnung zu verhindern. Diese hatte das Landesverfassungsgericht abgelehnt. Die Entscheidung in der Hauptsache steht aber noch aus.
Hinweise schon 2011?
Dessau-Roßlau hofft auf eine Entscheidung zu Beginn des nächsten Jahres. "2011 soll in Sachsen-Anhalt das Finanzausgleichsgesetz überprüft werden", erinnert Nußbeck an ein Versprechen aus Magdeburg. Verfassungsrechtliche Hinweise könnten dabei für Dessau-Roßlau hilfreich sein.
