Städtischer Haushalt nimmt dramatische Entwicklung an
Stadtverwaltung erarbeitete Prüfliste zur Haushaltskonsolidierung
In einer Gesprächsrunde mit den Fraktionsvorsitzenden des Dessau-Roßlauer Stadtrates stellten Oberbürgermeister Klemens Koschig und die Beigeordnete für Finanzen, Sabrina Nußbeck, gestern Abend die Prüfliste der Stadtverwaltung vor, in der all diejenigen Einsparvorschläge aufgeführt sind, durch die der dramatischen Haushaltssituation entgegengewirkt werden soll. Im Folgenden werden die dafür verantwortlichen äußeren Einflüsse ausführlich dargestellt, um dann die unvermeidbaren Einschnitte aufzuzeigen.
Um es gleich auf den Punkt zu bringen: nicht der Einbruch eigener Steuer-einnahmen ist das Hauptproblem der Stadt Dessau-Roßlau, sondern das reformierte Finanzausgleichsgesetz (FAG) in Sachsen-Anhalt. In dessen Folge sind 10,3 Millionen Euro weniger Einnahmen im Vergleich zu 2009 zu verzeichnen (4,7 Millionen Euro weniger im Verwaltungshaushalt, und 5,6 Millionen Euro weniger im Vermögenshaushalt). Hinzu kommt die Rückzahlung so genannter „überzahlter“ Zuweisungen aus dem Jahr 2009 in Höhe von 1,3 Millionen Euro (verteilt auf 2010, 2011 und 2012).
Das von Anfang an bestehende Problem der Unterfinanzierung der Stadt Dessau-Roßlau im Vergleich zu Halle und Magdeburg wurde nicht gelöst. Seit Bestehen des kommunalen Finanzausgleichs in Sachsen-Anhalt erhalten die beiden Oberzentren eine Einwohnerveredelung von 12 Prozent, obwohl doch alle drei kreisfreien Städte und Oberzentren dieselben Aufgaben zu erledigen haben und in Dessau-Roßlau die Pro-Kopf-Belastung vielfach am Höchsten ist (das bedeutet unter dem Strich: 6 Millionen Euro weniger gegenüber Halle und Magdeburg nur durch die Ungleichbehandlung).
Stattdessen wurde die einzige Regelung im alten FAG, die der geringen Einwohnerdichte einerseits und der großen Fläche andererseits Rechnung getragen hatte – nämlich der Flächenfaktor bei der Investitionshilfe – abgeschafft und letztere ebenfalls an die Steuerkraft gebunden (das bedeutet unter dem Strich 2,8 Millionen Euro weniger gegenüber der alten Regelung).
Die Kosten für Sozialhilfe sind in den letzten Jahren per Saldo (Ausgaben minus Einnahmen) um 24,2 Prozent gestiegen (das sind fast 2 Millionen Euro pro Jahr im Vergleich 2006 zu 2009) gestiegen.
Die letzte Tariferhöhung 2008/2009 sowie die Anpassung der Beamten-besoldung kostet die Stadt insgesamt rd. 4 Mio. EUR pro Jahr. Jedes weitere Prozent Tarifsteigerung entspricht einer Personalkostenerhöhung um 600.000 Euro.
Die eigenen Steuermindereinnahmen betragen voraussichtlich rd. 2,7 Millionen Euro gegenüber der Schätzung im Finanzplan. Dadurch können die geplanten Konsolidierungsmaßnahmen – nämlich tilgungsbezogene Einnahmen im Verwaltungshaushalt einzusetzen – nicht eingehalten werden, weil diese Mittel im Vermögenshaushalt zur Darstellung der Eigenmittel für die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II benötigt werden.
Weitere Steuermindernahmen von voraussichtlich 7 Millionen Euro bis zum Jahr 2018 resultieren aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz.
Dies alles führt dazu, dass am Ende des Finanzplanzeitraumes 2018 ein kumuliertes Defizit in Höhe von 140,7 Millionen Euro bestehen wird. Das entspricht fast 90 Prozent der gesamten Einnahmen eines Haushaltsjahres!
Zurzeit sind Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von 13,8 Millionen Euro Beschlusslage des Stadtrates sowie im Entwurf des Finanzplanes 2010 enthalten:
1,705 Millionen Euro aus Sachkosteneinsparungen oder Einnahme-erhöhungen (darunter 959.000 Euro Zinsersparnis durch das Entschuldungsprogramm des Landes STARK II)
11,117 Millionen Euro aus Personaleinsparungen (= 298,8 Stellen)
Weitere 222,4 Stellen werden eingespart durch die Überleitung des Personals in den Eigenbetrieb KITA (Umwandlung von Personalkosten in Sachkosten – also keine echte Kostenersparnis)
Dies entspricht in der Summe einer Stelleneinsparung von insgesamt rd. 521 Stellen bis 2018.
Das Entschuldungsprogramm STARK II legt als Indikator ebenfalls das Personalentwicklungskonzept zugrunde
Die Effekte aus der Inanspruchnahme des Entschuldungsprogramms STARK II in Höhe von 959.000 Euro sind bereits berücksichtigt.
All diese Einsparungen sind in der Finanzplanung 2010 bereits berück-sichtigt. Dennoch führen die neuen finanziellen Rahmenbedingungen zu besagter Überschuldung in Höhe von 140,7 Millionen Euro bis zum Jahr 2018.
Damit sind weitere Einsparungen bzw. Einnahmeerhöhungen notwendig. Vorausgesetzt die zusätzlichen Maßnahmen greifen ab 2013 – ergibt sich hieraus eine jährliche Einsparsumme von 13,5 Mio. EUR. Jedes Jahr in dem die Maßnahme zeitiger umgesetzt werden – verringert diesen Betrag!
Aus dieser Notwendigkeit wurden neue Einsparvorschläge erarbeitet unter folgenden Prämissen:
weitere Personalkürzungen sind notwendig
die Erledigung von Aufgaben durch freie Träger bzw. Dritte geht der Erledigung mit eigenen Kräften vor
Ehrenamtliches Engagement ist zu fördern, um Aufgaben im freiwilligen Bereich auch weiterhin abzusichern
eine Anpassung der Einrichtungen in der Stadt an die demografische Entwicklung ist unumgänglich, das betrifft nicht nur weitere Schulen und Kindertagesstätten, sondern auch Sport-, Kultur- und Freizeiteinrich-tungen
oberzentrale Aufgaben sollen weitgehend erhalten bleiben
oberste Priorität bei den freiwilligen Leistungen hat die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Dessau-Roßlau, weil nur das die Vorausset-zungen dafür schaffen kann, dass die Stadt dem Abwärtstrend entgegenwirkt
die Schaffung der Voraussetzungen für die Teilnahme am Entschuldungsprogramm ist unabdingbar, das heißt: ein genehmigungsfähiger Haushalt inkl. Haushaltskonsolidierungskonzept
Veräußerungen von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen sind keine Option zur Konsolidierung in der Krise
der weitere Personalabbau soll möglichst sozialverträglich erfolgen, aber betriebsbedingte Kündigungen werden nicht mehr ausgeschlossen
Schwerpunkte der zusätzlichen Konsolidierungsvorschläge, die durch die Verwaltung erst zu prüfen sind:
zusätzliche Einsparung weiterer 100 Stellen in der Verwaltung einschl. nachgeordneter Einrichtungen, aber ohne Eigenbetriebe (voraussicht-liche Einsparung 4,7 Millionen Euro, das entspricht 35 Prozent der Gesamteinspar-summe)
Reduzierung der Aufwendungen für die Betreuung der Ortschaftsräte, Außenstellen, Bürgerbüros etc.
Schließung Naturkundemuseum
Reduzierung der Angebote im Tierpark (z. B. Schließung Schlangen-haus o. a. kostenintensiver Tiere)
Reduzierung der Leistungen der Anhaltischen Landesbücherei (z. B. Schließung Außenstellen und der Wissenschaftlichen Bibliothek, Reduzierung Öffnungszeiten etc.)
Reduzierung der Zuschüsse für Veranstaltungen auf die Hälfte
Halbierung der Zuschüsse an Vereine für verpachtete Sportstätten
Schließung von kommunalen Sporteinrichtungen (z. B. Ringerzentrum, Sportplatz „Einheit“, Schaftrift)
Öffnung des Waldbades für freien Badebetrieb
Schließung Südschwimmhalle
Verringerung der Zuschüsse an Freibad Rodleben (Vergleich Roßlau)
Reduzierung der Zuschüsse an das Anhaltische Theater nach Auslaufen des bestehenden Zuwendungsbetrages um 3,5 Millionen Euro
um nur die wesentlichen Prüfaufträge zu nennen.
Klar ist angesichts der dramatischen Gesamtsituation auch, dass es nicht nur bei den genannten Einschränkungen im freiwilligen Bereich bleiben kann, sondern dass auch Einschnitte bei Pflichtaufgaben anstehen.